Allgemeine Garantiebedingungen
Tomasz Głusek, Al.Woności 22, 41-219 Sosnowiec, im Folgenden Garantiegeber genannt, gewährleistet dem Käufer eine gute Qualität und einen ordnungsgemäßen Betrieb der in der Rechnung aufgeführten Geräte, gemäß den für diesen Gerätetyp vorgesehenen Normen, unter der Voraussetzung, dass sie bestimmungsgemäß unter normalen Betriebsbedingungen, die in der den Geräten oder der Rechnung beigefügten Betriebsanleitung beschrieben sind, verwendet werden.


            1. Allgemeine Bedingungen

  • Der Verkäufer gewährt eine Garantie für den in der Bedienungsanleitung des Geräts angegebenen Zeitraum. Diese Frist läuft ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung.
  • Beim Verkauf von Waren im Handel zwischen Unternehmern schließen die Parteien gemäß Art. 558 § 1 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Kodeks cywilny) die Haftung des Garantiegebers aus der Gewährleistung aus.
  • Die Garantie erstreckt sich auf Mängel und Schäden an der Maschine, die auf ein Verschulden des Herstellers, auf einen Materialfehler, unsachgemäße Verarbeitung oder Montage zurückzuführen sind.
  • Die Garantie umfasst die Reparatur des Geräts oder seiner Teile oder den Austausch des Geräts durch ein neues, fehlerfreies Gerät.
  • Reparaturen am Gerät oder Ersatzbeschaffungen sind durch den Garantiegeber vorzunehmen.
  • Die zu ersetzenden oder zu reparierenden Geräte sind vom Käufer an den Garantiegeber zu senden.

    2. Meldung des Garantiefalles
  • Die Reparatur oder der Austausch des Geräts im Rahmen der gewährten Garantie erfolgt, nachdem der Käufer dem Garantiegeber den Schaden schriftlich gemeldet hat.
  • Der Garantiegeber ist verpflichtet, den Käufer innerhalb von 2 Werktagen nach der schriftlichen Schadensmeldung zu kontaktieren und die Art und Weise der Mangelbeseitigung zu vereinbaren.

    3. Garantieprozedur
  • Der Reparatur oder dem Austausch von Geräten im Rahmen der Garantie geht eine erste Sichtprüfung des beschädigten Geräts voraus. Die Prüfung zielt darauf ab, die Art und Ursache des Schadens festzustellen und die Angemessenheit der Reparatur oder des Austauschs im Rahmen der Garantie festzustellen. Die Prüfung wird vom Garantiegeber in dessen Räumlichkeiten durchgeführt.
  • Das Ergebnis der Prüfung und die Einstufung des Schadens als garantiepflichtig bedeutet, dass der Garantiegeber zur Beseitigung des Schadens übergeht.
  • Beschädigte Ware muss mit unbeschädigten Typenschildern und anderen Beschreibungen zur eindeutigen Identifizierung des Geräts versehen sein.
  • Stellt der Garantiegeber bei der Überprüfung fest, dass der Schaden nicht von der Garantie gedeckt ist, gehen die Kosten der Überprüfung und alle damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers.
  • Im Falle einer Reklamation wird die mangelhafte Ware auf Kosten des Käufers zur Reparatur an den Hersteller geschickt. Die reparierte Ware wird auf Kosten des Herstellers an den Kunden zurückgeschickt.
  1. Ausschluss der Garantie
  • Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
  1. a) Mängel, die auf eine bestimmungswidrige Verwendung des Gerätes, Modifikationen, Konstruktionsänderungen durch den Benutzer oder Dritte zurückzuführen sind;
    b) Mängel, die durch die Unterlassung der Wartung, Reinigung und Einstellung des Geräts durch den Benutzer verursacht wurden
    c) Defekte durch äußere Einflüsse, insbesondere mechanische Beschädigungen;
    d) natürliche Abnutzung im Zusammenhang mit den Eigenschaften oder dem Verwendungszweck des Geräts;
    e) Schäden durch mechanische, thermische, chemische und andere Faktoren, die durch den Benutzer oder externe Kräfte verursacht werden;
    f) Beschädigung der Lackierung von Teilen, die direkt mit Arbeitselementen in Berührung kommen
    g) Schäden, die infolge des Transports der Maschine und während der Verladung durch einen beliebigen Spediteur entstanden sind, und im Falle des Fehlens eines Schadensbericht bei der Lieferung per Kurier (der Bericht ist sofort nach der Dokumentation des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Lieferdatum zu unterzeichnen).
  2. Erlöschen der Garantie
  • Die Garantie erlischt vor dem in ihr genannten Datum, wenn der Käufer:
    a) den Schaden verursacht
    b) ohne Zustimmung und Wissen des Garantiegebers Änderungen an der Konstruktion vornimmt
    c) beschädigte Geräte oder deren Teile nicht durch den Garantiegeber oder vom Garantiegeber empfohlenen Stellen repariert oder ersetzt, sondern durch andere Personen oder Unternehmen
    d) die im Handbuch oder in einer separaten Vereinbarung angegebenen periodischen Wartungsintervalle des Garantiegebers nicht einhält.
    e) Beim Kauf über den "Konfigurator" gilt die Garantie für das komplette Set (d.h. Tank, Schläuche, Spritzpistolen/Lanzen). Die Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die mit Schläuchen oder Spritzpistolen ausgestattet sind, die nicht im Angebot des agrekom.pl Shops enthalten sind.
  • Die Parteien können vereinbaren, dass der Käufer bestimmte Elemente oder Baugruppen selbst ersetzt, ohne seine Garantierechte zu verlieren. Die entsprechenden Vereinbarungen sollten von den Parteien schriftlich getroffen werden.
  1. Pflichten des Käufers
  • Der Käufer ist dazu verpflichtet:
    a) bei der Lieferung zu überprüfen, ob das Gerät keine mechanischen Schäden aufweist,
    b) den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Lieferdatum bzw. bei betriebsbereitem Gerät 7 Tage ab Ausfalldatum, dem Garantiegeber schriftlich mitteilen,
    c) den Garantiegeber in die Lage zu versetzen, die aus der gewährten Garantie resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen.
    d) Die Garantierechte können erst nach Vorlage einer Kopie der Kaufrechnung durch den Käufer ausgeübt werden.